Basisergebnisse und Notation

Notation

Zertifikate werden zufolge der Ausgestaltung in Stück oder in Von Hundert notier.

Bei Stücknotierung können allein ganze Stücke besorgt werden.

Ein Stück gleicht meistens 100 € (zur Effektenemission), stellenweise gleichfalls 1.000 €. Bei stück-notierten Einzelaktienzertifikaten kann es auch erscheinen, dass der Preis zur Ausgabe des Zertifikats sich am Kurs der zur Ausgangsebene liegenden Aktie ausgerichtet.

Bestimmungsfaktoren des Ausgabepreises

Folgende Kriterien wirken auf die Determinierung des Ausgabepreises, welche in den entsprechenden Produktbedingungen determiniert werden:

•    Ausprägung des Basiswerts;

•    Ausprägung etwaiger derivater Konstituenten des Zertifikats, die in den Produktbedingungen im Einzelnen reglementiert sind;

•    Gewinnmarge: Aufschlag auf den arithmetischen Wert, der vom Emittent nach freiem Ermessen festgesetzt wird und vor allem Kosten für Strukturierung und Sales von Zertifikaten abdeckt;

•    ggf. festgesetzte und ausgewiesene Verwaltungsabgaben oder übrige Entgelte.

Letzten Endes kann die Bank auf den so bestimmten Emissionspreis zusätzlich ein Agio fakturieren.

Preiskonstituierende Faktoren im Verlauf der Ablaufzeit

Der Preis eines Zertifikats wird von der Entfaltung des jeweiligen Basisergebnisses und der auserwählten Konsistenz entschieden. Hingegen gleichfalls andere Aspekte wie die Volatilität, die Währung, Dividende/Ausschüttungen oder die Zinsentwicklung kommen in Frage.

Zu den Situationen, auf deren Grundannahme der Market Maker im Anschlussmarkt die gestellten Geld- und Briefkurse eigenhändig festsetzt, gehören vornehmlich:

•    der rechnerische Wert;

•    die Geld-Briefbandbreite (Spread): die Bandbreite zwischen Geld- und Briefkursen im Anschlussmarkt setzt der Market Maker abhängig von Angebot und Nachfrage für die Wertpapiere und unter Ertragsstandpunkten fest;

•    eine im Emissionspreis ggf. enthaltene Verdienstspanne;

•    ein anfänglich erhobener Ausgabeaufschlag;

•    Entgelte/Kosten u.a.: Verwaltungs-, Abwicklungs- oder gleichartige Gebühren nach Leitfaden der Produktbedingungen, welche bei Fälligkeit der Anteilscheine vom Ausschüttungsbetrag abzuziehen sind;

•    Erträge: gezahlte oder erwartete Gewinnanteile oder übrige Erträge des Basiswertes oder dessen Bestandteile, für den Fall, dass diese nach der Ausgestaltung des Zertifikats kommerziell dem Emittenten zustehen.

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