Kreditnehmer und Länderwagnis

Länderwagnis und Transferfährnis

Vom Länderwagnis spricht man, sofern ein fremdstaatlicher Kreditnehmer ungeachtet eigener

Bonität auf Grund abgängiger Transferfähigkeit und -willigkeit seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht pünktlich oder überhaupt nicht leisten kann.

Das Länderrisiko umfasst auf der einen Seite die Gefahr einer wirtschaftlichen, zum anderen die Fährnis einer politischen Instabilität.

Dermaßen können Geldzahlungen, auf die Sie eine Erfordernis haben, aufgrund von Währungsmangel oder Transferlimitierungen im Ausland entfallen. Bei Papieren in Fremdwährung kann es dazu kommen, dass Sie Ausschüttungen in einer Währung erhalten, die auf Grund eingetretener Deviseneinschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Ermangelnde Sicherungsmöglichkeit

Eine Abdeckungsmöglichkeit gegen dieses Transferfährnis gibt es keinesfalls. Destabilisierende Vorkommnisse im politischen und sozialen Gebilde können zu einer staatlichen Einflussnahme auf die Behandlungsweise von Auslandsschulden und zur Insolvenz eines Landes führen.

Politische Ereignisse mögen sich auf dem weltweit verflechtenden Kapital- und Devisenmarkt zeigen: Sie können dabei kurssteigernde Impulse geben oder jedoch Abschwungstimmung erzeugen.

Beispiele für derartige Ereignisse sind Modifizierungen im Verfassungssystem, der Wirtschaftsordnung oder der politischen Kraftverknüpfungen, nationale und internationale Krisensituationen, Revolutionen und Kriege wie auch durch Naturgewalten ausgelöste Vorkommnisse.

Ebenfalls Wahlaussichten und Wahlergebnisse haben hin und wieder - je nach den Volkswirtschaftsprogrammen der an die Staatsgewalt kommenden Parteien - Konsequenzen auf die Währung und das Aktienbörsengeschehen in dem betreffenden Staat.

Länderratings als Entscheidungshilfe

Große Bedeutung haben die von einigen Volkswirtschaftsmagazinen veröffentlichten Länderratings: Es handelt sich unterdies um eine Beurteilung der Länder der Welt nach deren Bonität. Länderratings nützen als Abstimmungshilfe bei der Überprüfung des Länderwagnisses.

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