Aktie ist nicht gleich Aktie

Aktien: Die Aktie ist ein Anteils- oder Teilhaberpapier, welches ein Mitgliedschaftsrecht des Teilhabers an einer Aktiengesellschaft in

einem Aktienzertifikat verbrieft. Der Anteilseigner wird Mitbesitzer am Aktienkapital und dabei Mitinhaber des Gesellschaftseigentums.

Die folgenden Teilbereiche behandeln die Aktien deutscher Großunternehmen. Die Rechte, über die Sie als Anteilseigner einer fremdstaatlichen Aktiengesellschaft verfügen, bedingen sich nach der Rechtsordnung des entsprechenden Staates.

Aktionär ist Mitbesitzer - nicht Gläubiger

Als Eigentümer einer Aktie sind Sie keineswegs - wie bei einem verzinslichen Anteilschein - Gläubiger, stattdessen Mitinhaber der Firma, die die Aktien ausgibt. Daraus führen zum einen die weiter abwärts näher beschriebenen Rechte, indes außerdem Pflichten.

Darunter ist insbesondere die Verpflichtung zur Leistung der Einlage auf das Gesellschaftskapital zu begreifen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Nennbetrag zuzüglich ggf. ein Aufpreis (Aufschlag), eingeschränkt. Nebenpflichten sind bei ausdrücklichen Aktienarten möglich; sie müssen sodann in der Urkunde im Einzelnen benannt werden.

Erträge: Dividenden und Aufwertungen

Die Aktie bietet dem Geldgeber zweierlei Erlösquellen: zum einen Dividendenausschüttungen, zum anderen Börsennotierungserlöse. Die Aktie ist durchaus ein Eventualitätspapier - das heißt, dass Ihnen weder Börsennotierungserträge noch - vornehmlich - Dividenden zugesichert werden. Erfolgt aber eine Dividendenauszahlung, so steht Ihnen grundsätzlich ein bestimmter Anteil daran zu.

Aktie ist nicht gleich Aktie: Gestaltungsmöglichkeiten existieren für die in Umlauf bringende Institution vor allem hinsichtlich der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Illustration des Unternehmensanteils (Nennwert/Stückaktien) sowie betreffend der Begebung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die Ausformulierung hinsichtlich der Übertragbarkeit konkretisiert die Möglichkeit der Eigentumsübertragung an der Aktie und beschränk ggf. die unentwegte freie Verhandelbarkeit des Wertpapiers (Austauschbarkeit) ein.

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