Geldmitteldisposition in Aktien

In der Bundesrepublik gibt es die Nennwertaktie und die Stückaktie. Eine deutsche AG darf beileibe nicht beide Aktien formen,

sondern entweder nur Nennwertaktien oder einzig Stückaktien auflegen.

Nominalwertaktien

Der Nennwert der Aktie ist eine rechnerische Größenordnung, welche die Höhe des Teilbetrags am Grundkapital der Aktiengesellschaft darstellt.

Der Nennwert lautet auf einen konsistenten Kapitalbetrag. In der Bundesrepublik Deutschland lautet der Nominalwert auf 1 € oder ein Vielfaches davon.

Die Multiplikation der Nominalwerte mit der Zahl der aufgelegten Aktien ergibt das in der Satzung bestimmte Grundkapital der AG. Der Beteiligungsteilbetrag des einzelnen Anteilseigners entspricht dem Größenverhältnis der von ihm gehaltenen Gesamtheit seiner Aktiennennwerte im Größenverhältnis zu den kompletten Nennwerten (Grundkapital).

Stückaktien

Außerdem, eine Stückaktie versinnbildlicht einen determinierten Teilbetrag des in der Satzung determinierten Gesellschaftskapitals. Im Gegensatz zur Nominalwertaktie wird der Anteil indessen beileibe nicht in einem Kapitalbetrag ausgedrückt; die Aktienurkunden lauten vielmehr auf eine determinierte Stückzahl von Aktien, exemplarisch 10 oder 1000 Stück Aktien.

Die Beteiligungs quote des einzelnen Anteilseigners und im Zuge dessen der Umfang seiner Rechte ergibt sich aus dem Bezug der von ihm gehaltenen Aktienstückzahl zu der im Allgemeinen ausgestellten Aktienstückzahl. Der auf die einzelne Aktie ergebende anteilmäßige Betrag des Grundkapitals muss mindestens 1 € betragen.

Nennwertaktien und Stückaktien sind alleinig alternative Wege, das Teilnahmeverhältnis am Grundkapital der Gesellschaft auszudrücken. Vereinbart die Hauptversammlung einer Gesellschaft den Wechsel von der einen zur anderen Aktienform, so folgen wirtschaftlich und wertmäßig keine Unterschiede, unterdessen die in der Satzung determinierte Stückzahl der herausgegebenen Aktien und das Gesellschaftskapital unberührt bleiben.

Für die Geldmitteldisposition in Aktien ist unmaßgeblich, inwieweit es sich um eine Nominalwertaktie oder eine Stückaktie handelt. Der Börsenkurs der Aktie steht damit in keinem Verhältnis. Er weicht auch wiederkehrend vom Nominalwert ab. Der Börsenkurswert einer Aktie entstammt aus Angebot und Nachfrage und verkörpert ferner die Wachstum und Abbau im Kapital der AG.

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