Aktien-Proportions- oder Teilhaberpapier

Aktien: Die Aktie ist ein Proportions- oder Teilhaberpapier, welches ein Mitgliedschaftsrecht des Anteilseigners an einer Aktiengesellschaft in

einem Aktienzertifikat verbrieft. Der Aktionär wird Mitbesitzer am Aktienkapital und dabei Mitinhaber des Gesellschaftseigentums.

Die folgenden Textabschnitte behandeln die Aktien deutscher Institutionen. Die Rechte, über welche Sie als Aktieninhaber einer fremdstaatlichen Aktiengesellschaft verfügen, reglementieren sich nach der Rechtsordnung des jeweiligen Nationalstaates.

Aktienbesitzer ist Mitbesitzer - keineswegs Gläubiger

Als Besitzer einer Aktie sind Sie keineswegs - wie bei einem verzinslichen Wertpapier - Darlehensgeber, stattdessen Mitinhaber der Unternehmung, die die Aktien ausgibt. Daraus führen zum einen die weiter abwärts näher beschriebenen Rechte, indessen ebenso Pflichten.

Darunter ist vor allem die Verbindlichkeit zur Leistung der Einlage auf das Gesellschaftskapital zu akzeptieren; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Nennbetrag plus ggf. ein Aufgeld (Agio), limitiert. Nebenverbindlichkeiten sind bei bestimmten Aktienarten möglich; sie müssen somit in der Aktienzertifikat im Einzelnen genannt werden.

Erträge: Gewinnanteile und Aufwertungen

Die Aktie bietet dem Finanzier zweierlei Ertragsquellen: zum einen Gewinnanteilsauszahlungen, zum anderen Quotationserträge.

Die Aktie ist gleichwohl ein Unwägbarkeitspapier - das heißt, dass Ihnen weder Quotationserträge noch - im Allgemeinen - Dividenden gewährleistet werden. Erfolgt allerdings eine Dividendenauszahlung, so steht Ihnen grundsätzlich ein bestimmter Proportion daran zu.

Aktie ist keinesfalls gleich Aktie: Formgebungsmöglichkeiten bestehen für die in Umlauf setzende Firma vor allem bezüglich der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Illustration des Unternehmensanteils (Nominalwert/Stückaktien) sowie bezüglich der Gewährung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die detaillierte Ausarbeitung betreffend der Übertragbarkeit konkretisiert die Möglichkeit der Eigentumsübermittlung an der Aktie und beschränk ggf. die ständige freie Verhandlungsfähigkeit des Wertpapiers (Ersetzbarkeit) ein.

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