Teilbeträge und Kapitalanlagefonds

Investmentanteilscheine

Deutsche Bestimmungen für landfremde Kapitalanlagegesellschaften am deutschen

Umschlagplatz

Ausländische Investitiongesellschaften, welche Produkte in der BRD öffentlich vertreiben, unterliegen speziellen Anweisungen des Investitionsgesetzes.

Sie mögen die Absicht zum öffentlichen Absatz ihrer Produkte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin in Papierform darstellen wie noch determinierte organisatorische sowie rechtliche Voraussetzungen entsprechen.

Z. B. mögen das Fondskapital durch eine Verwahrende Bank verwahrt ebenso wie ein oder mehrere inländische Bankhäuser als Zahlstellen deklariert werden, über die von den Anteilsbesitzern geleistete wie auch für die Anteilsinhaber bestimmte Zahlungen geleitet werden können. Definitiv hat als Schutzmechanismusfür die Finanziers die BaFin die Befolgung der spezifischen bundesdeutschen Anweisungen und Voraussetzungen durch die landfremde Kapitalanlagegesellschaft zu beurteilen.

Offene und geschlossene Investitionfonds

Offene Kapitalanlagefonds: Bei offenen Kapitalanlagefonds ist die Menge der Teilbeträge, und dabei der Partizipanten, von vornherein unbestimmt. Die Fondsgesellschaft emittiert, je nach Bedarf, neue Anteile und emittierte Anteile zurückgenommen serden.

Bei den in Deutschland ausgestellten InvestmentFonds handelt es sich grundsätzlich um offene Fonds. Von einem offenen Fonds mögen prinzipiell immerzu neue Anteile erworben werden. Die Fondsorganisation hat aber die Option, die Ausgabe von Fondsanteilen sporadisch zu beschränken, zeitweise anzuhalten oder ultimativ einzustellen.

Im Kontext der vertraglichen Konditionen ist die Firma verpflichtet, Anteilscheine zu Lasten des Fondsvermögens zum betreffenden offiziellen Rücknahmepreis zurückzunehmen. Dadurch ist für den Investor die Liquidierbarkeit von Anteilscheinen weitgehend gewährleistet. Investmentanteilscheine werden mehrfach ebenso an der Börse gehandelt.