Die Stücknotierung und Zertifikate

Notierung

Zertifikate werden entsprechend der Ausgestaltung in Stück oder in Von Hundert dokumentiert.

Bei Stücknotierung können lediglich ganze Stücke gekauft werden. Ein Stück gleicht meist 100 € (zur Emission), partiell ebenfalls 1.000 €.

Bei stück-protokollierten Einzelaktienzertifikaten kann es gleichfalls vorkommen, dass der Preis zur Ausgabe des Zertifikats sich an der Börsennotierung der zur Ausgangsebene liegenden Aktie orientiert.

Einflussfaktoren des Auflagepreises

Folgende Kriterien verändern die Spezifizierung des Ausgabepreises, die in den jeweiligen Produktbedingungen erklärt werden:

•    Geltung des Basiswerts;

•    Ergebnis etwaiger derivater Komponenten des Zertifikats, die in den Produktbedingungen im Einzelnen fesgetlegt sind;

•    Marge: Agio auf den arithmetischen Wert, welcher vom Emittent nach freiem Ermessen festgesetzt wird und vor allem Kosten für Strukturierung und Sales von Zertifikaten abdeckt;

•    gegebenenfalls festgelegte und ausgewiesene Verwaltungsgebühren oder andere Entgelte.

Letztlich mag die Bank auf den so bestimmten Ausgabepreis weiters ein Agio fakturieren.

Preiskonstituierende Faktoren im Verlauf der Frist

Der Preis eines Zertifikats wird von der Entfaltung des jeweiligen Basisergebnisses und der selektierten Konsistenz entschieden. Aber ebenso zusätzliche Aspekte wie die Wandelbarkeit, die Währung, Gewinnanteil/Auszahlungen oder die Zinsentwicklung sind von Belang.

Zu den Gegebenheiten, auf deren Grundlage der Market Maker im Anschlussmarkt die arrangierten Geld- und Briefkurse selbst festsetzt, gehören vor allem:

•    der rechnerische Wert;

•    die Geld-Briefskala (Spread): die Skala bei Geld- und Briefkursen im Sekundärmarkt setzt der Market Maker abhängig von Angebot und Anfrage für die Wertpapiere und unter Ertragsaspekten fest;

•    eine im Ausgabepreis gegebenenfalls enthaltene Gewinnmarge;

•    ein ursprünglich erhöhter Ausgabeaufschlag;

•    Preise/Kosten u.a.: Verwaltungs-, Durchführungs- oder vergleichbare Gebühren nach Maßgabe der Produktbedingungen, welche bei Fälligkeit der Wertpapiere vom Ausschüttungsbetrag abzusetzen sind;

•    Erträge: gezahlte oder antizipierte Dividenden oder übrige Erträge des Basisergebnisses oder dessen Einzelteile, für den Fall, dass diese nach der Detaillierte Ausarbeitung des Zertifikats unternehmerisch dem Ausgeber zustehen.