Das Investmentgesetz und die Fonds

Kapitalanlagefonds werden in Deutschland von inländischen und ausländischen Investitiongesellschaften offeriert:

Deutsche Kapitalanlagegesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)

werden determiniert durch das Investmentgesetz (InvG). Zur Initiation des Geschäfts bedürfen sie einer Befugnis mittels der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche ebenso die Einhaltung der legalen Instruktionen und der Vertragsbedingungen kontrolliert.

Investitionsgesellschaften werden zumeist in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nachgegangen; machbar ist auch die Rechtsform der AG.

Trennung von eigenem Kapital und Sondervermögen: Sobald Sie als Anleger Investmentanteilscheine einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft erkaufen, werden Sie kein Mitgesellschafter der Kapitalanlagegesellschaft, statt dessen werden Ihre Einzahlungen einem Fonds (Kapitalanlagefonds) zugeführt, welches von der Investitionsinstitution verwaltet wird.

Das Sondervermögen soll vom eigenen Kapital der Gesellschaft abgetrennt gehalten werden und haftet nicht für Schulden der Investitionsgesellschaft. Ebendiese strikte Unterscheidung dient insbesondere der Sicherheit der Investoren vor Verlust ihrer Gelder vermittels Forderungen Drittplatzierter gegenüber der Geldanlagegesellschaft.

Investmentaktiengesellschaft: Eine Sonderform der Fondsdisposition ist die Besorgung von Aktien von Investmentaktiengesellschaften. Satzungsmäßig erklärter Unternehmensgegenstand solcher Gesellschaften ist die Anlage und Verwaltung des Gesellschaftsvermögens gemäß der Norm der Risikomischung. Ferner für sie hat Investmentgesetz Validität.

Ausländische Investitionsgesellschaften

mögen wie deutsche Kapitalanlagegesellschaften organisiert sein (etwa Tochtergesellschaften deutscher Kreditanstalten in Luxemburg). Es sind dennoch oft ebenso andere Formen verbreitet. Zufolge des Herkunftslandes können große Unterschiede in der rechtmäßigen Ausgangsebene und der Rechtskonstruktion bestehen.