Ex- Tag oder auch Stichtag bei Aktien

Eigentümeraktien

Eigentümeraktien lauten keinesfalls auf den Namen, sondern auf den entsprechenden

Eigentümer. Bei Besitzeraktien ist ein Eigentumswechsel ohne besondere Formalitäten realisierbar.

Namensaktien

Namensaktien werden in der Regel auf den Namen des Anteilseigners in das Aktienbuch der Aktiengesellschaft eingetragen.

Hierbei werden Name, Geburtsdatum, Anschrift und Zahl der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Firma der Kreis der Aktionäre namentlich vertraut ist. Gegenüber der Institution gelten nur die eingetragenen Personen als Aktionäre.

Lediglich diese können also im Großen und Ganzen Aktionärsrechte selbst oder vermöge Bevollmächtigter wahrnehmen. Jeder Aktionär kann von der Institution Information über die zu seiner Person im Aktienbuch eingetragenen Fakten begehren. Offenlegungen zu Hauptversammlungen erhält der Aktionär vornehmlich unmittelbar von der Institution.

Ein Teilhaber ist keinesfalls verpflichtet, sich in das Aktienbuch registrieren zu lassen. Er gilt danach aber gegenüber der Gesellschaft nicht als Shareholder, was zur Folge hat, dass er weder Angaben von der Firma noch eine Mitteilung zur Hauptversammlung erhält. Hierbei verliert er ebenfalls sein Wahlrecht.

Der Anspruch auf Zahlung der Dividende ist von der Registrierung im Aktienregister keineswegs dependent. Der richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Aktieninhaber zum Stichtag (so genannt: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienregister wird elektronisch geführt und nützt in Wechselbeziehung mit einem elektronischen Abarbeitungssystem ebenso der Abarbeitung von Transaktionen, folglich Käufen und Verkäufen.

Aktien müssen in der Bundesrepublik stets dann in Gestalt von Namensaktien begeben werden, sofern der Nennbetrag nicht total eingezahlt ist. Die Minimaleinzahlungsquote liegt bei 25 %; zusätzliche Zusatzzahlungen (Rest-, Abschlagszahlungen) können von der Firma beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien benennt man Aktien, deren Transfer auf einen neuen Aktieninhaber des Weiteren an die Akzeptanz der Gesellschaft gebunden ist. Für die emittierende Firma sind vinkulierte Namensaktien so gesehen von Vorteil, als sie die Gesamtschau über den Anteilseignerskreis behält. In der Bundesrepublik kommen vinkulierte Namensaktien demgegenüber nicht oft vor.