Wandelbarkeit und Unbeständigkeit - Anteilscheine

Unbeständigkeit

Die Kurse von Anteilscheinen weisen im Zeitverlauf Abweichungen auf. Das Maß der

Schwankungen binnen einer bestimmten Zeitspanne wird als Wandelbarkeit bezeichnet. Die Kalkulation der Wandelbarkeit erfolgt vermittels historischer Angaben nach eindeutigen statistischen Verfahren.

Je höher die Unbeständigkeit eines Wertpapiers ist, umso intensiver schlägt die Börsennotierung nach oben und unten aus.

Die Vermögensdisposition in Anteilscheinen mit einer hohen Veränderlichkeit ist folglich unsicherer, da sie ein höheres Defizitpotenzial mit sich bringt.

Liquiditätsrisiko

Die Zahlungsfähigkeit einer Investition beschreibt die Gelegenheit für den Investor, seine Vermögenswerte jederzeit zu marktgerechten Entgelten zu verkaufen.

Dieses ist in der Regel dann der Fall, sofern ein Finanzier seine Anteilscheine liquidieren kann, ohne dass bereits ein gewöhnlich großer Verkaufsauftrag zu spürbaren Kursschwankungen führt und nur auf klar niedrigerem Kursniveau abgewickelt werden kann.

Generell sind Weite und Tiefe eines Marktes maßgeblich für rapide und einfache Anteilscheintransaktionen:

Ein Markt hält Tiefe, sofern etliche offene Salesaufträge zu Preisen geradewegs über dem dominanten Preis im Markt vorliegend sind und vice versa eine große Anzahl offene Zukaufsaufträge zu Preisen geradewegs unter dem aktuellen Quotationsniveau. Als breit mag ein Markt deklariert werden, sowie diese Aufträge nicht allein zahlreich sind, sondern sich außerdem auf hohe Handelsquantität beziehen.

Angebots- und nachfragebedingte Zahlungsunfähigkeit

Für Widrigkeiten beim Zukauf oder Vertrieb von Wertpapieren mögen enge und illiquide Märkte ursächlich sein. In vielen Fällen ereignen sich tagelang Notierungen an der Aktienbörse, ohne dass Umsätze stattfinden. Für solche Wertpapiere existiert zu einer bestimmten Börsennotierung lediglich Angebot (Briefbörsennotierung) oder lediglich Nachfrage (Geldquotation).

Unter solchen Umständen ist die Umsetzung eines Zukaufs- oder eines Verkaufsauftrages nicht prompt, allein in Teilen (Teilausführung) oder allein zu negativen Bedingungen ausführbar. Darüber hinaus können hieraus höhere Abwicklungskosten in Erscheinung treten.