Shareholderkreis und Besitzeraktien

Besitzeraktien

Eigentümeraktien lauten nicht auf den Namen, sondern auf den jeweiligen Inhaber.

Bei Inhaberaktien ist ein Eigentumsaustausch ohne besondere Formsachen möglich.

Namensaktien

Namensaktien werden prinzipiell auf den Namen des Shareholders in das Aktienbuch der Aktiengesellschaft eingetragen.

Hierbei werden Name, Geburtsdatum, Anschrift und Anzahl der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Firma der Kreis der Aktionäre namentlich vertraut ist. Vis-à-vis der Firma gelten allein die eingetragenen Personen als Aktionäre.

Lediglich diese können deswegen in der Regel Aktionärsrechte selbst oder vermöge Bevollmächtigter realisieren. Jeder Aktienbesitzer kann von der Gesellschaft Information über die zu seiner Person im Aktienbuch eingetragenen Daten begehren. Bekanntmachungen zu Hauptversammlungen erhält der Teilhaber grundsätzlich direkt von der Organisation.

Ein Teilhaber ist nicht verpflichtet, sich in das Aktienregister eintragen zu lassen. Er gilt dann aber gegenüber der Organisation nicht als Aktieninhaber, was zur Folge hat, dass er weder Daten von der Organisation noch eine Nachricht zur Hauptversammlung erhält. Dabei verliert er des Weiteren sein Stimmrecht.

Das Recht auf Zahlung der Gewinnanteile ist von der Registrierung im Aktienregister keineswegs abhängig. Dieser richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Aktienbesitzer zum Fristende (geheißen: Ex-Tag) verfügt.

Das Aktienregister wird elektronisch geführt und dient in Relation mit einem elektronischen Umsetzungssystem ferner der Ausführung von Transaktionen, mithin Käufen und Verkäufen.

Aktien müssen in der Bundesrepublik Deutschland stets dann in der Art von Namensaktien emittiert werden, sofern der Nennbetrag nicht total eingezahlt ist. Die Minimaleinzahlungsquote liegt bei 25 %; zusätzliche Zusatzzahlungen (Rest-, Abschlagszahlungen) mögen von der Institution beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien tituliert man Aktien, deren Transfer auf einen neuen Shareholder darüber hinaus an die Bestätigung der Firma gebunden ist. Für die emittierende Institution sind vinkulierte Namensaktien so gesehen von Nutzen, als sie die Gesamtschau über den Shareholderskreis behält.

In der Bundesrepublik kommen vinkulierte Namensaktien dagegen keinesfalls vielerorts vor.