Endfälligkeit - Tilgung eines Zertifikats

Unter der Benennung "Zertifikate" werden im Markt viele Produkte angeboten. Je nach Begeber mögen Zertifikate trotz gleichartiger Aufmachung

verschiedenartige Namen führen. Ebenso kann es vorkommen, dass verschieden ausgestaltete Zertifikate gleiche oder analoge Produkttitel tragen.

Unterschiedliche Zertifikate gleichen in ihrer Funktionsweise den Optionsscheinen oder den systematischen Schuldverschreibungen.

Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich zwangsläufig darauf, die maßgeblichen Spezialitäten und Arbeitsweisen der gängigsten und häufigsten Zertifikatstypen zu erklären. Eine abschließende Präsentation oder Aufstellung der im Markt offerierten Produkte, Produktkombinationen und Produktnamen ist weder geplant noch ausführbar.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Beschaffung eines Zertifikats unentwegt ferner den Wertpapierprospekt.

Die Bandbreite reicht von eher risikoarmen Anordnungen, die außerdem bei für den Basiswert zu wünschen übrig lassenen Marktentwicklungen (noch) zu einem Ertrag führen können, bis zu spekulativeren Ausformulierungen, die vermöge eines Hebels das Zertifikat disproportional an Marktbewegungen teilnehmen lässt.

Rechtlich gesehen sind Zertifikate Inhaberobligationen. Sie garantieren kein Eigentums- und Aktionärsrecht, statt dessen die Berechtigung auf Rückzahlung eines Geldbetrags oder Auslieferung des Basiswerts.

Weise und Höhe der Rückzahlung hängen von einem oder unterschiedlichen bestimmten Parametern (bspw. dem Wert des Basiswerts an einem Abgabetermin) ab. Der Abnehmer ist insoweit Gläubiger des Zertifikatausgeberen.

Die Ablaufzeit von Zertifikaten ist grundsätzlich mehrjährig. Gemäß der Zertifikatsausarbeitung gibt es einen festen Zeitpunkt der Endfälligkeit, gewöhnlich sind ebenso Zertifikate ohne feste Laufzeiteinengung, so genannte "Open-end-Zertifikate", anzutreffen (größtenteils geradlinige Zertifikate.

Dem Ausgeberen kann ein Kündigungsrecht zustehen, das zu einer zu frühen Tilgung des Zertifikats führen kann.