Tilgung von Zertifikaten und Kündigungsrecht

Unter der Bezeichnung "Zertifikate" werden im Markt reichlich Produkte angeboten. Je nach Begeber können Zertifikate trotz komparabeler

Ausstattung verschiedenartige Namen führen. Genauso mag es vorkommen, dass differenzierend ausgestaltete Zertifikate gleiche oder analoge Produktbezeichnungen tragen.

Ein paar Zertifikate ähneln in ihrer Funktionsweise den Optionsscheinen oder den strukturierten Obligationen.

Die nachkommende Beschreibung limitiert sich notgedrungen darauf, die gravierenden Merkmale und Arbeitsweisen der gängigsten und häufigsten Zertifikatstypen zu erläutern. Eine abschließende Illustration oder Aufzählung der im Markt offerierten Produkte, Produktverknüpfungen und Produktnamen ist weder vorgesehen noch machbar.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Akquisition eines Zertifikats ständig ebenfalls den Wertpapierprospekt.

Die Palette reicht von so gut wie risikoarmen Beschaffenheiten, die ebenso bei für den Basiswert zu wünschen übrig lassenen Marktentwicklungen (noch) zu einem Ertrag führen mögen, bis zu spekulativeren Ausformulierungen, welche aufgrund eines Hebels das Zertifikat disproportional an Marktbewegungen partizipieren lässt.

Rechtlich gesehen sind Zertifikate Inhaberanleiheen. Sie verbriefen kein Eigentums- und Aktionärsrecht, stattdessen die Autorisierung auf Ausgleich eines Geldbetrags oder Überbringung des Basiswerts. Formgebung und Höhe der Tilgung hängen von einem oder mehreren bestimmten Kenngrößen (etwa dem Wert des Basiswerts an einem Abgabetermin) ab.

Der Erwerber ist infolgedessen Gläubiger des Zertifikatbegeberen.

Die Frist von Zertifikaten ist generell mehrjährig. Entsprechend der Zertifikatsausarbeitung gibt es einen belastbaren Zeitpunkt der Endfälligkeit, üblich sind außerdem Zertifikate ohne fixe Laufzeitbeschränkung, so genannte "Open-end-Zertifikate", anzutreffen (vornehmlich eindimensionale Zertifikate.

Dem Begeberen kann ein Kündigungsrecht zustehen, das zu einer verfrühten Tilgung des Zertifikats führen mag.