Kollektive Anlage - Fonds

"Fonds" sind rundum generell gesprochen Besitz zur kollektiven Anlage.

Rechtlich und ökonomisch mögen solche Fonds

sehr voneinander abweichend gestaltet sein. So können sich zum Beispiel Finanziers zu Personengesellschaften, z. B. einer Kommanditgesellschaft, zusammenschließen, um gemeinschaftlich mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln determinierte Objekte zu erkaufen bzw. zu erstellen.

Zufolge dem Fondsobjekt spricht man danach bspw. von einem (geschlossenen) Immobiliensondervermögen, Schiffsfonds oder Filmfonds.

Divergent gestaltet sind die so genannten Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für welche die Regelungen des Investmentgesetzes gelten.

In einem Investmentfonds bündelt eine Kapitalanlagefirma oder eine Investitionaktiengesellschaft die Gelder vieler Anleger, um sie zufolge der Maxime der Wagnismischung in divergenten Vermögenswerten (Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankguthaben, Ableitungsinstrumenten, Grundeigentum) anzulegen und fachgerecht zu administrieren.

"Investmentsondervermögen" (bzw. Sondervermögen) ist hierdurch der Name für die Vielfalt der von Finanziers eingezahlten Gelder und der dafür besorgten Vermögenswerte.

Anteile an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen verbrieft. Mit dem Zukauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitbefugt am Sondervermögen. Ihr Anteil am Eigentum des Investmentfonds bemisst sich nach dem Quotienten der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den alles in allem emittierten Anteilscheinen.

Der Wert eines separaten Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des gesamten Sondervermögens (dem so genannten Inventarwert), dividiert durch die Zahl der ausgegebenen Anteilscheine.

Die Beteiligung an einem Investmentsondervermögens hat dabei für Sie Attribute eines versiert gemanagten Depots. Über die handfeste Dispositionspolitik des einzelnen Fonds geben die jeweiligen Verkaufskataloge und die Vertragskonditionen verbindliche Information.