Kreditwürdigkeit - Länderrisiko und Transferrisiko

Länderrisiko und Transferrisiko

Vom Länderwagnis spricht man, sofern ein fremdländischer Debitor trotz eigener

Zahlungsfähigkeit auf Grund fehlender Transferfähigkeit und -willigkeit seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht termingemäß oder schlechthin nicht erzielen kann.

Das Länderfährnis umfasst einerseits die Fährnis einer kommerziellen, zum anderen die Bedrohung einer politischen Wechselhaftigkeit. Dermaßen mögen Geldzahlungen, auf die Sie eine Erfordernis haben, infolge von Kapitalmangel oder Transferlimitierungen im Ausland ausbleiben.

Bei Anteilscheinen in Fremdwährung kann es dazu kommen, dass Sie Ausschüttungen in einer Währung erhalten, die auf Grund eingetretener Devisenlimitationen nicht mehr konvertierbar ist.

Mangelnde Absicherungsmöglichkeit

Eine Abdeckungsmöglichkeit gegen dieses Transferwagnis gibt es keineswegs. Entstabilisierende Geschehnisse im politischen und sozialen System mögen zu einer staatlichen Einflussnahme auf die Handhabung von Auslandsschulden und zur Zahlungsunfähigkeit eines Landes führen.

Politische Geschehnisse mögen sich auf dem weltweit verflechtenden Geldmittel- und Devisenmarkt zeigen: Sie können dabei quotationsteigernde Stimulantien geben oder jedoch Abschwungstimmung produzieren.

Beispiele für jene Geschehnisse sind Revisionen im Verfassungssystem, der Wirtschaftsordnung oder der politischen Machtverknüpfungen, nationale und internationale Notstände, Putsche und Kriege wie auch durch Naturgewalten ausgelöste Ereignisse.

Ebenfalls Wahlaussichten und Wahlergebnisse haben hin und wieder - je nach den Ökonomieprogrammen der an die Staatsgewalt kommenden Parteien - Konsequenzen auf die Währung und das Effektenbörsengeschehen in dem betreffenden Land.

Länderratings als Resolutionshilfe

Große Signifikanz haben die von einigen Wirtschaftsmagazinen veröffentlichten Länderratings: Es handelt sich hierbei um eine Evaluierung der Länder der Welt nach deren Kreditwürdigkeit. Länderratings wirken als Abstimmungshilfe bei der Begutachtung des Länderrisikos.