Umtauschanleihen-Traditionelle Optionsanleihen

Umtauschanleihen

Umtauschanleihen (auch exchangeable bonds genannt) sind Obligationen, welche dem Eigner

das Recht einräumen, die Anleihe in Aktien einer anderen Gesellschaft umzutauschen.

Der Finanzier erhält insoweit nicht Aktien der Organisation, die die Anleihe emittiert hat, stattdessen Aktien einer anderen Firma.

Optionsanleihen: „ Bond mit Bezugsrecht"

Traditionelle Optionsanleihen laufen analog wie Wandelanleihen: Auch sie enthalten ein Recht, typischerweise zum Bezug von Aktien, aber nicht alternativ, statt dessen zusätzlich zur Schuldverschreibung.

Optionsanleihen sind verzinsliche Papiere, die dem Finanzier das Recht zur Akquisition von Aktien oder ansonsten anderen vertretbaren (verhandlungsfähigen) Anlagegegenständen in einem von der Obligation abtrennbaren Optionsschein verbriefen. Dieser Optionsschein kann unabhängig gehandelt werden.

Die Aktien lassen sich gegen Herausgabe des Optionsscheins zu zuvor festgelegten Konditionen beziehen; anstatt der Belieferung kann zudem ein Barausgleich intendiert sein. Die Optionsanleihe an sich wird nicht umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Bezahlung bestehen.

Im Zusammenhang einer Optionsanleihe mag es demnach bis zu drei verschiedenartige Börsennotierungen geben: mithin jeweils einen Kurs für die Anleihe mit Optionsschein („cum"), für die Obligation ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht mag sich keinesfalls allein auf Aktien, sondern ebenfalls auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsschuldverschreibungen mit einer Option auf Anleihen oder auf fremde Währungen. In derartigen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsanleihe oder einer Devisen-Optionsanleihe.

Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine determinierte andere Obligation zu einem festgelegten Kurs zu kaufen (Call) bzw. zu veräußern (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsobligationen ermächtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Absatz (Put) eines erkorenen Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Wechselkurs.