Absatzgehilfen und Marktpartner

Marktpartner können in drei Kategorien klassifiziert werden. Es sind jene selbige Subjekte oder Gruppen, die als Partner der Organisation mit ihr in kommerzieller Verknüpfung stehen:

a)    Vorgelagerte Marktpartner:

Belegschaft
Lieferanten
Kapitalgeber

b)    Nebengelagerte Marktpartner:

Konkurrenten

Als Mitbewerber in engerem Sinngehalt gelten all diese Unternehmungen, die Fabrikate zur Deckung desselben Bedürfnisses zur Verfügung stellen. Die Erzeugnisse haben vergleichbare Funktionalitäten oder Gattungen. So konkurriert z.B. ein Autohersteller geradlinig mit anderen Fertigern von Autos.

Wettbewerber im weiteren Sinngehalt treten vor allem auf, sofern es bei dem zu deckenden Bedürfnis um die Satisfaktion von Wünschen geht, die im Sektor des Repräsentations-, Erziehungs-, Gesundungs- und Wertstrebens liegen.

Somit konkurrieren  der Besuch von Schlemmerrestaurants, die Besorgung eleganter Garderobe, die Urlaubsreise, der neue Flitzer usw. miteinander. In der Wissenschaft spricht man hierbei von „ uneingeschränkter Konkurrenz".

Die Allgemeinheit

Die Einbettung der Firma in einen gesellschaftlichen Wechselbeziehungsrahmen bringt Wechselbeziehungen zu Gruppierungen wie Gewerkschaften, Verbänden, Vereinen, Presse, Kirche, Gemeinden usw. mit sich.

c) Nachgelagerte Marktpartner

Absatzgehilfen

Als Absatzhelfer werden Aufgabenträger bezeichnet, die an der Einführung von Verbindungen zwischen den individuellen Gliedern und am problemlosen Fluss der Produkte im Verteilungsverlauf beteiligt sind. Als Musterbeispiele für Absatzgehilfen sind zu nennen:

betriebsexterne Verkaufsorgane (Händler, Kommissionäre, Vermittler), Spediteure, Informationsdienste, Adressenverlage, Werbeagenturen, Markt- und Demoskopieeinrichtungen.

Absatzmittler

Hierzu zählen der Handel und die sog. mehrstufigen Agenten wie Ärzte (in der Pharmaindustrie), Bauingenieure, beratende Ingenieure) usw.

Bedarfsträger (Abnehmer und Benutzer)